Lembruch

NI
Niedersachsen PLZ 49459 1.280 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 345 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03251022

Grundsteuer für Lembruch berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 345 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 345 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lembruch.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lembruch

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 %
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2025 345 % 345 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Lauenhagen 1.281 202 % 2025
Stöckse 1.279 320 % 2025
Didderse 1.282 402 % 2025
Auhagen 1.278 200 % 2025
Waake 1.283 300 % 2024
Neu Darchau 1.276 250 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lembruch

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lembruch?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lembruch bei 345 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lembruch?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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