Grundsteuer-Hebesatz Langendorf
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Langendorf in Niedersachsen.
Langendorf
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03354014
Was bedeutet der Hebesatz von 190 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 190 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Langendorf.
Hebesatz-Entwicklung in Langendorf
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 550 % | 470 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 550 % | 470 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 550 % | 470 % | 0 % |
| 2025 | 370 % | 190 % | -280 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Negenborn | 683 | 231 % | 2025 |
| Vahlde | 691 | 300 % | 2025 |
| Heiningen | 679 | 480 % | 2025 |
| Mechtersen | 678 | 390 % | 2024 |
| Warpe | 678 | 140 % | 2025 |
| Lübberstedt | 696 | 310 % | 2025 |
Grundsteuer in Langendorf
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Langendorf?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Langendorf bei 190 %, für die Grundsteuer A bei 370 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Langendorf?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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