Grundsteuer-Hebesatz Juist, Inselgemeinde
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Juist, Inselgemeinde in Niedersachsen.
Juist, Inselgemeinde
NIBerechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03452013
Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Juist, Inselgemeinde.
Hebesatz-Entwicklung in Juist, Inselgemeinde
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Eyendorf | 1.204 | 300 % | 2025 |
| Neuenkirchen | 1.204 | 250 % | 2025 |
| Axstedt | 1.201 | 360 % | 2025 |
| Schnega | 1.200 | 140 % | 2025 |
| Hipstedt | 1.199 | 180 % | 2025 |
| Barenburg, Flecken | 1.209 | 229 % | 2025 |
Grundsteuer in Juist, Inselgemeinde
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Juist, Inselgemeinde?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Juist, Inselgemeinde bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Juist, Inselgemeinde?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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