Jühnde

NI
Niedersachsen PLZ 37127 914 Einwohner
Grundsteuer A 315 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 283 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -142 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03159021

Grundsteuer für Jühnde berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 283 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 283 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Jühnde.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Jühnde

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 405 % 405 %
2023 (vor der Reform) 405 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 425 % 425 % +20 %
2025 315 % 283 % -142 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hanstedt 917 215 % 2025
Hörden am Harz 918 258 % 2025
Lahn 918 227 % 2025
Vierhöfen 919 310 % 2025
Tiste 909 241 % 2025
Wolsdorf 909 176 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Jühnde

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Jühnde?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Jühnde bei 283 %, für die Grundsteuer A bei 315 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Jühnde?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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