Golmbach

NI
Niedersachsen Holzminden PLZ 37640 874 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 267 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -137 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03255015

Grundsteuer für Golmbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Golmbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 267 % liegt Golmbach auf Platz 588 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Golmbach liegt 48 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Holzminden

Von den 32 Gemeinden im Kreis Holzminden hat Golmbach den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 254 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 384 % auf 267 % gesunken (-117 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 404 %).

Rechenbeispiel für Golmbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Golmbach 267 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 48 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 160,20 € im Jahr bzw. 40,05 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 267 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 267 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Golmbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Golmbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 387 % 384 % –
2023 (vor der Reform) 387 % 384 % 0 %
2024 (vor der Reform) 407 % 404 % +20 %
2025 340 % 267 % -137 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Holzminden

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Holzminden

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Stadtoldendorf 4.885 331 % 2025
8 Bodenwerder, Münchhausenstadt 4.631 320 % 2025
9 Lauenförde, Flecken 2.201 320 % 2025
10 Eschershausen 3.332 300 % 2025
11 Polle, Flecken 1.105 288 % 2025
12 Kirchbrak 846 285 % 2025
13 Holenberg 398 283 % 2025
14 Golmbach 874 267 % 2025
15 Heyen 412 260 % 2025
16 Dielmissen 732 241 % 2025
17 Negenborn 686 231 % 2025
18 Heinsen 689 214 % 2025
19 Brevörde 554 200 % 2025
20 Deensen 1.304 200 % 2025
21 Holzen 475 194 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (32 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Golmbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Golmbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Golmbach bei 267 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Golmbach hoch?

Mit 267 % liegt Golmbach auf Platz 588 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 37 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Golmbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 384 % auf 267 % gesunken (-117 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 404 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Golmbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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