Glandorf

NI
Niedersachsen Osnabrück PLZ 49219 6.500 Einwohner
Grundsteuer A 335 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 335 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +5 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03459034

Grundsteuer für Glandorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Glandorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 335 % liegt Glandorf auf Platz 341 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 63 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Glandorf liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Osnabrück

Von den 34 Gemeinden im Kreis Osnabrück hat Glandorf den 12.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 311 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 335 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Glandorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Glandorf 335 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 20 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 201,00 € im Jahr bzw. 50,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 335 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 335 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Glandorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Glandorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % +30 %
2025 335 % 335 % +5 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Osnabrück

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Osnabrück

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Bad Rothenfelde 8.249 365 % 2025
6 Bohmte 13.139 360 % 2025
7 Quakenbrück 14.088 360 % 2025
8 Ostercappeln 9.738 350 % 2025
9 Bad Laer 8.828 345 % 2025
10 Bersenbrück 8.273 340 % 2025
11 Bissendorf 14.535 340 % 2025
12 Glandorf 6.500 335 % 2025
13 Hilter am Teutoburger Wald 10.064 335 % 2025
14 Nortrup 2.925 330 % 2025
15 Alfhausen 4.210 320 % 2025
16 Hagen am Teutoburger Wald 13.208 320 % 2024
17 Hasbergen 10.878 320 % 2024
18 Wallenhorst 22.591 320 % 2024
19 Ankum 8.085 310 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (34 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Glandorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Glandorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Glandorf bei 335 %, für die Grundsteuer A bei 335 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Glandorf hoch?

Mit 335 % liegt Glandorf auf Platz 341 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 63 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Glandorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 335 % gestiegen (+35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Glandorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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