Frankenfeld

NI
Niedersachsen PLZ 27336 512 Einwohner
Grundsteuer A 490 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 490 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03358009

Grundsteuer für Frankenfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 490 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 490 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frankenfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frankenfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 490 % 490 %
2023 (vor der Reform) 490 % 490 % 0 %
2024 (vor der Reform) 490 % 490 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Winkelsett 513 290 % 2025
Lengenbostel 509 210 % 2025
Gandesbergen 519 200 % 2025
Hemsloh 523 127 % 2025
Wielen 500 185 % 2025
Bühren 526 259 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Frankenfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frankenfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frankenfeld bei 490 %, für die Grundsteuer A bei 490 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frankenfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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