Elsdorf

NI
Niedersachsen Rotenburg (Wümme) PLZ 27404 2.040 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 440 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03357013

Grundsteuer für Elsdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Elsdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 440 % liegt Elsdorf auf Platz 111 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Niedersachsen liegt bei 315 %, Elsdorf liegt 125 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Von den 57 Gemeinden im Kreis Rotenburg (Wümme) hat Elsdorf den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 277 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 440 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Elsdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Elsdorf 440 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 315 €, also 125 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 264,00 € im Jahr bzw. 66,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 440 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 440 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 390 % –
2023 (vor der Reform) 410 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 440 % 420 % +30 %
2025 300 % 440 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rotenburg (Wümme)

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Lauenbrück 2.524 450 % 2025
2 Rotenburg (Wümme) 23.211 450 % 2024
3 Elsdorf 2.040 440 % 2025
4 Bremervörde 18.409 420 % 2025
5 Zeven 13.898 420 % 2025
6 Tarmstedt 4.075 409 % 2025
7 Bothel 2.390 406 % 2025
8 Hellwege 1.106 360 % 2025
9 Horstedt 1.253 360 % 2024
10 Selsingen 3.579 357 % 2025
11 Hassendorf 1.229 350 % 2024
12 Bötersen 1.024 340 % 2024
13 Gnarrenburg 9.203 340 % 2025
14 Scheeßel 12.709 340 % 2025
15 Ahausen 1.882 330 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (57 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Elsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elsdorf bei 440 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Elsdorf hoch?

Mit 440 % liegt Elsdorf auf Platz 111 von 941 Gemeinden in Niedersachsen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Elsdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 440 % gestiegen (+50 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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