Bockenem

NI
Niedersachsen PLZ 31167 9.498 Einwohner
Grundsteuer A 530 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Niedersachsen: Fläche-Lage-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03254008

Grundsteuer für Bockenem berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Fläche-Lage-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bockenem.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bockenem

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 430 %
2023 (vor der Reform) 430 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 460 % 460 % +30 %
2025 530 % 350 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Visselhövede 9.467 299 % 2025
Bad Bevensen 9.413 603 % 2025
Fürstenau 9.398 300 % 2025
Giesen 9.387 420 % 2025
Hohenhameln 9.386 527 % 2025
Molbergen 9.363 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bockenem

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bockenem?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bockenem bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 530 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bockenem?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Niedersachsen gilt das Fläche-Lage-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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