Warin

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19417 3.224 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 355 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074084

Grundsteuer für Warin berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 355 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 355 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Warin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Warin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 350 %
2023 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 355 % +5 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Goldberg 3.250 490 % 2025
Löcknitz 3.266 551 % 2025
Plate 3.287 380 % 2025
Dorf Mecklenburg 3.147 400 % 2025
Krakow am See 3.360 380 % 2025
Selmsdorf 3.082 325 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Warin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Warin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Warin bei 355 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Warin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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