Walkendorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17179 912 Einwohner
Grundsteuer A 269 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 326 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -28 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072111

Grundsteuer für Walkendorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 326 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 326 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Walkendorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Walkendorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 281 % 354 %
2023 (vor der Reform) 281 % 354 % 0 %
2024 (vor der Reform) 281 % 354 % 0 %
2025 269 % 326 % -28 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Fünfseen 911 400 % 2024
Warnow 916 377 % 2025
Zempin, Seebad 919 300 % 2025
Hanshagen 902 437 % 2024
Wittenbeck 902 274 % 2025
Hinrichshagen 924 440 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Walkendorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Walkendorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Walkendorf bei 326 %, für die Grundsteuer A bei 269 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Walkendorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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