Stolpe an der Peene

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17391 267 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075128

Grundsteuer für Stolpe an der Peene berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stolpe an der Peene.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stolpe an der Peene

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 450 %
2023 (vor der Reform) 500 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 450 % 0 %
2025 350 % 470 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Golchen 266 408 % 2024
Dalkendorf 268 329 % 2025
Fahrenwalde 269 400 % 2024
Gnewitz 265 260 % 2025
Schlemmin 272 436 % 2025
Garz 272 340 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stolpe an der Peene

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stolpe an der Peene?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stolpe an der Peene bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stolpe an der Peene?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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