Stolpe an der Peene

MV
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Greifswald PLZ 17391 276 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 470 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13075128

Grundsteuer für Stolpe an der Peene berechnen
Auf einen Blick

So steht Stolpe an der Peene im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 470 % liegt Stolpe an der Peene auf Platz 101 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Stolpe an der Peene liegt 75 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Von den 138 Gemeinden im Kreis Vorpommern-Greifswald hat Stolpe an der Peene den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 416 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 470 % gestiegen (+20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Stolpe an der Peene

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Stolpe an der Peene 470 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 75 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 282,00 € im Jahr bzw. 70,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 470 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 470 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stolpe an der Peene.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stolpe an der Peene

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 500 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 450 % 0 %
2025 350 % 470 % +20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vorpommern-Greifswald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
10 Behrenhoff 866 500 % 2024
11 Blesewitz 233 490 % 2025
12 Bugewitz 231 490 % 2025
13 Kruckow 644 484 % 2025
14 Züssow 1.246 482 % 2025
15 Karlshagen, Ostseebad 3.046 470 % 2024
16 Mölschow 749 470 % 2024
17 Stolpe an der Peene 276 470 % 2025
18 Trassenheide, Ostseebad 884 470 % 2024
19 Viereck 889 467 % 2025
20 Ferdinandshof 2.571 465 % 2025
21 Grambow 853 465 % 2025
22 Krien 675 465 % 2025
23 Spantekow 1.010 465 % 2025
24 Neetzow-Liepen 796 460 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (138 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Stolpe an der Peene

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stolpe an der Peene?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stolpe an der Peene bei 470 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Stolpe an der Peene hoch?

Mit 470 % liegt Stolpe an der Peene auf Platz 101 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Stolpe an der Peene den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 470 % gestiegen (+20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stolpe an der Peene?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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