Golchen

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 17089 266 Einwohner
Grundsteuer A 460 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 408 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071044

Grundsteuer für Golchen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 408 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 408 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Golchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Golchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 460 % 405 %
2023 (vor der Reform) 460 % 408 % +3 %
2024 (vor der Reform) 460 % 408 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Gnewitz 265 260 % 2025
Stolpe an der Peene 267 470 % 2025
Dalkendorf 268 329 % 2025
Fahrenwalde 269 400 % 2024
Sommersdorf 261 450 % 2025
Garz 272 340 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Golchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Golchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Golchen bei 408 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Golchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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