Schönbeck

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17349 453 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 495 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +85 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071130

Grundsteuer für Schönbeck berechnen
Auf einen Blick

So steht Schönbeck im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 495 % liegt Schönbeck auf Platz 69 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 90 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Schönbeck liegt 100 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Schönbeck den 12.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 495 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Schönbeck

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schönbeck 495 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 100 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 297,00 € im Jahr bzw. 74,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönbeck.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schönbeck

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 410 % 0 %
2025 – 495 % +85 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
6 Groß Miltzow 956 530 % 2025
7 Tützpatz 533 514 % 2025
8 Röbel/Müritz 4.664 504 % 2025
9 Zettemin 250 501 % 2025
10 Dargun 4.063 500 % 2024
11 Neustrelitz, Residenzstadt 20.136 500 % 2025
12 Neetzka 221 495 % 2025
13 Schönbeck 453 495 % 2025
14 Knorrendorf 513 494 % 2025
15 Göhren-Lebbin 959 492 % 2024
16 Penzlin 4.036 490 % 2025
17 Ankershagen, Schliemanngemeinde 505 486 % 2025
18 Klein Vielen 656 485 % 2025
19 Walow 501 482 % 2025
20 Carpin 773 480 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schönbeck

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönbeck?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönbeck bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schönbeck hoch?

Mit 495 % liegt Schönbeck auf Platz 69 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 90 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schönbeck den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 495 % gestiegen (+85 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönbeck?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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