Malchow, Inselstadt

MV
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte PLZ 17213 6.208 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13071093

Grundsteuer für Malchow, Inselstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Malchow, Inselstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 400 % liegt Malchow, Inselstadt auf Platz 344 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 46 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Malchow, Inselstadt liegt 5 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Von den 146 Gemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte hat Malchow, Inselstadt den 93.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 422 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Malchow, Inselstadt unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Malchow, Inselstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Malchow, Inselstadt 400 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 5 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 240,00 € im Jahr bzw. 60,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Malchow, Inselstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Malchow, Inselstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Mecklenburgische Seenplatte

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
91 Lindetal 1.141 405 % 2024
92 Schwarz 337 401 % 2025
93 Altentreptow 4.903 400 % 2024
94 Blankenhof 702 400 % 2024
95 Fincken 475 400 % 2025
96 Fünfseen 978 400 % 2024
97 Hohenmocker 441 400 % 2024
98 Malchow, Inselstadt 6.208 400 % 2024
99 Neddemin 335 400 % 2024
100 Nossentiner Hütte 585 400 % 2024
101 Priepert 315 400 % 2025
102 Schloen-Dratow 817 400 % 2025
103 Torgelow am See 417 400 % 2024
104 Waren (Müritz) 20.211 400 % 2024
105 Cölpin 874 396 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (146 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Malchow, Inselstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Malchow, Inselstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Malchow, Inselstadt bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Malchow, Inselstadt hoch?

Mit 400 % liegt Malchow, Inselstadt auf Platz 344 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 46 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Malchow, Inselstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Malchow, Inselstadt unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Malchow, Inselstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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