Lüblow

MV
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim PLZ 19288 544 Einwohner
Grundsteuer A 358 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 458 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +83 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076087

Grundsteuer für Lüblow berechnen
Auf einen Blick

So steht Lüblow im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 458 % liegt Lüblow auf Platz 125 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Lüblow liegt 63 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Von den 142 Gemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim hat Lüblow den 55.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 460 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 458 % gestiegen (+83 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 375 %).

Rechenbeispiel für Lüblow

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lüblow 458 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 63 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 274,80 € im Jahr bzw. 68,70 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 458 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 458 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lüblow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lüblow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 375 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 375 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 375 % 0 %
2025 358 % 458 % +83 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
48 Ganzlin 1.356 476 % 2025
49 Ruhner Berge 1.720 475 % 2025
50 Rastow 1.915 471 % 2025
51 Werder 303 470 % 2025
52 Ziegendorf 598 470 % 2025
53 Sternberg 3.753 468 % 2025
54 Warlitz 450 460 % 2025
55 Lüblow 544 458 % 2025
56 Banzkow 2.610 457 % 2025
57 Domsühl 1.286 454 % 2025
58 Alt Zachun 349 450 % 2025
59 Borkow 413 450 % 2025
60 Siggelkow 820 445 % 2025
61 Hülseburg 150 443 % 2025
62 Raben Steinfeld 1.016 443 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (142 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lüblow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lüblow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lüblow bei 458 %, für die Grundsteuer A bei 358 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lüblow hoch?

Mit 458 % liegt Lüblow auf Platz 125 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 83 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lüblow den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 375 % auf 458 % gestiegen (+83 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 375 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lüblow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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