Domsühl

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19374 1.278 Einwohner
Grundsteuer A 345 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 454 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +27 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076035

Grundsteuer für Domsühl berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 454 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 454 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Domsühl.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Domsühl

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 345 % 395 %
2023 (vor der Reform) 345 % 427 % +32 %
2024 (vor der Reform) 345 % 427 % 0 %
2025 454 % +27 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Vielank 1.276 660 % 2025
Prerow, Ostseebad 1.275 205 % 2025
Altefähr 1.281 325 % 2025
Damshagen 1.283 306 % 2025
Mönchgut, Ostseebad 1.285 235 % 2025
Zurow 1.271 223 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Domsühl

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Domsühl?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Domsühl bei 454 %, für die Grundsteuer A bei 345 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Domsühl?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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