Karrenzin

MV
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim PLZ 19372 512 Einwohner
Grundsteuer A 255 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076068

Grundsteuer für Karrenzin berechnen
Auf einen Blick

So steht Karrenzin im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 485 % liegt Karrenzin auf Platz 84 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Karrenzin liegt 90 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Von den 142 Gemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim hat Karrenzin den 44.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 460 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 485 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 405 %).

Rechenbeispiel für Karrenzin

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Karrenzin 485 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 90 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 291,00 € im Jahr bzw. 72,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Karrenzin.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Karrenzin

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 345 % 405 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 405 % 0 %
2024 (vor der Reform) 345 % 405 % 0 %
2025 255 % 485 % +80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
37 Mestlin 751 500 % 2025
38 Rom 807 498 % 2025
39 Toddin 872 492 % 2025
40 Belsch 212 490 % 2025
41 Goldberg 3.174 490 % 2025
42 Granzin 368 490 % 2025
43 Prislich 694 489 % 2025
44 Karrenzin 512 485 % 2025
45 Dersenow 432 484 % 2025
46 Redefin 520 480 % 2025
47 Plau am See 5.958 477 % 2025
48 Ganzlin 1.356 476 % 2025
49 Ruhner Berge 1.720 475 % 2025
50 Rastow 1.915 471 % 2025
51 Werder 303 470 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (142 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Karrenzin

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karrenzin?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Karrenzin bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 255 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Karrenzin hoch?

Mit 485 % liegt Karrenzin auf Platz 84 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Karrenzin den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 405 % auf 485 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 405 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karrenzin?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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