Karenz

MV
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim PLZ 19294 212 Einwohner
Grundsteuer A 270 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 700 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +289 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076067

Grundsteuer für Karenz berechnen
Auf einen Blick

So steht Karenz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 700 % liegt Karenz auf Platz 3 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 100 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Karenz liegt 305 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Von den 142 Gemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim hat Karenz den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 460 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 700 % gestiegen (+315 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 411 %).

Rechenbeispiel für Karenz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Karenz 700 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 305 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 420,00 € im Jahr bzw. 105,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 700 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 700 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Karenz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Karenz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 305 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 323 % 411 % +26 %
2024 (vor der Reform) 323 % 411 % 0 %
2025 270 % 700 % +289 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Dömitz 2.793 745 % 2025
2 Brenz 486 705 % 2025
3 Karenz 212 700 % 2025
4 Wittenburg 6.211 688 % 2025
5 Zierzow 400 681 % 2025
6 Malliß 1.098 675 % 2025
7 Vielank 1.250 660 % 2025
8 Neu Kaliß 1.853 650 % 2025
9 Pritzier 388 643 % 2025
10 Neustadt-Glewe 6.686 640 % 2025
11 Blievenstorf 430 634 % 2025
12 Lübz 5.869 610 % 2025
13 Grabow 5.358 602 % 2025
14 Demen 1.127 599 % 2025
15 Muchow 285 596 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (142 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Karenz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karenz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Karenz bei 700 %, für die Grundsteuer A bei 270 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Karenz hoch?

Mit 700 % liegt Karenz auf Platz 3 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 100 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Karenz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 700 % gestiegen (+315 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 411 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karenz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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