Jakobsdorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 18442 441 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 410 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073041

Grundsteuer für Jakobsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 410 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 410 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Jakobsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Jakobsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 410 %
2023 (vor der Reform) 325 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 325 % 410 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Dahmen 440 309 % 2025
Siedenbrünzow 442 427 % 2024
Gallin-Kuppentin 437 420 % 2025
Besitz 437 362 % 2025
Deyelsdorf 445 410 % 2024
Hohenmocker 436 400 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Jakobsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Jakobsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Jakobsdorf bei 410 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Jakobsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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