Garz/Rügen

MV
Mecklenburg-Vorpommern Vorpommern-Rügen PLZ 18574 2.148 Einwohner
Grundsteuer A 289 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13073027

Grundsteuer für Garz/Rügen berechnen
Auf einen Blick

So steht Garz/Rügen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 320 % liegt Garz/Rügen auf Platz 579 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Garz/Rügen liegt 75 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Vorpommern-Rügen

Von den 101 Gemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen hat Garz/Rügen den 58.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 333 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 320 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Garz/Rügen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Garz/Rügen 320 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 75 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 192,00 € im Jahr bzw. 48,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Garz/Rügen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Garz/Rügen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 400 % 0 %
2025 289 % 320 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Vorpommern-Rügen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Vorpommern-Rügen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
51 Papenhagen 521 351 % 2025
52 Wendorf 854 350 % 2024
53 Sehlen 891 343 % 2025
54 Wiek 967 330 % 2025
55 Altefähr 1.269 325 % 2025
56 Sellin, Ostseebad 2.465 325 % 2025
57 Gustow 566 322 % 2025
58 Garz/Rügen 2.148 320 % 2025
59 Lietzow 225 304 % 2025
60 Gremersdorf-Buchholz 569 300 % 2024
61 Neuenkirchen 270 300 % 2025
62 Patzig 410 300 % 2025
63 Prohn 2.120 300 % 2025
64 Schaprode 415 300 % 2024
65 Splietsdorf 487 300 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (101 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Garz/Rügen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Garz/Rügen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Garz/Rügen bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 289 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Garz/Rügen hoch?

Mit 320 % liegt Garz/Rügen auf Platz 579 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 19 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Garz/Rügen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 320 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Garz/Rügen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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