Elmenhorst/Lichtenhagen

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 18107 4.190 Einwohner
Grundsteuer A 271 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 236 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -124 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13072030

Grundsteuer für Elmenhorst/Lichtenhagen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 236 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 236 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Elmenhorst/Lichtenhagen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Elmenhorst/Lichtenhagen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 360 %
2023 (vor der Reform) 280 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 280 % 360 % 0 %
2025 271 % 236 % -124 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Graal-Müritz, Ostseeheilbad 4.185 185 % 2025
Loitz 4.221 390 % 2024
Dargun 4.102 500 % 2024
Tessin, Blumenstadt 4.091 300 % 2025
Strasburg (Uckermark) 4.294 545 % 2025
Woldegk, Windmühlenstadt 4.039 590 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Elmenhorst/Lichtenhagen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elmenhorst/Lichtenhagen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Elmenhorst/Lichtenhagen bei 236 %, für die Grundsteuer A bei 271 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elmenhorst/Lichtenhagen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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