Wetter (Hessen)

HE
Hessen PLZ 35083 8.906 Einwohner
Grundsteuer A 860 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 505 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06534021

Grundsteuer für Wetter (Hessen) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 505 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 505 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wetter (Hessen).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wetter (Hessen)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 480 % 515 %
2023 (vor der Reform) 480 % 515 % 0 %
2024 (vor der Reform) 595 % 630 % +115 %
2025 860 % 505 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Liederbach am Taunus 8.914 643 % 2025
Neustadt (Hessen) 8.918 310 % 2025
Sulzbach (Taunus) 8.870 561 % 2025
Rimbach 8.777 550 % 2024
Sinntal 8.771 320 % 2025
Florstadt 9.052 495 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wetter (Hessen)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wetter (Hessen)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wetter (Hessen) bei 505 %, für die Grundsteuer A bei 860 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wetter (Hessen)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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