Weilrod

HE
Hessen PLZ 61276 6.866 Einwohner
Grundsteuer A 200 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06434013

Grundsteuer für Weilrod berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weilrod.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weilrod

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 450 %
2023 (vor der Reform) 380 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 450 % 0 %
2025 200 % 380 % -70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Waldeck, Nationalparkstadt 6.870 365 % 2025
Reichelsheim (Wetterau) 6.909 600 % 2025
Neukirchen 6.822 320 % 2025
Calden 6.949 475 % 2025
Lützelbach 6.776 536 % 2025
Homberg (Ohm) 6.970 432 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Weilrod

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weilrod?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weilrod bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 200 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weilrod?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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