Grundsteuer-Hebesatz Villmar, Marktflecken
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Villmar, Marktflecken in Hessen.
Villmar, Marktflecken
HEBerechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06533015
Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Villmar, Marktflecken.
Hebesatz-Entwicklung in Villmar, Marktflecken
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 400 % | 420 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 400 % | 420 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 400 % | 420 % | 0 % |
| 2025 | 378 % | 365 % | -55 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Wöllstadt | 6.630 | 495 % | 2024 |
| Greifenstein | 6.569 | 200 % | 2025 |
| Breidenbach | 6.714 | 260 % | 2025 |
| Heringen (Werra) | 6.716 | 350 % | 2025 |
| Schöffengrund | 6.553 | 350 % | 2025 |
| Gedern | 6.743 | 380 % | 2025 |
Grundsteuer in Villmar, Marktflecken
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Villmar, Marktflecken?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Villmar, Marktflecken bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 378 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Villmar, Marktflecken?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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