Twistetal

HE
Hessen PLZ 34477 4.208 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 320 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06635018

Grundsteuer für Twistetal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 320 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 320 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Twistetal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Twistetal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 430 % 430 %
2023 (vor der Reform) 430 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 500 % +70 %
2025 330 % 320 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rockenberg 4.207 360 % 2024
Schenklengsfeld 4.218 395 % 2025
Weinbach 4.192 365 % 2025
Messel 4.235 963 % 2025
Niederdorfelden 4.180 690 % 2025
Reinhardshagen 4.285 550 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Twistetal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Twistetal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Twistetal bei 320 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Twistetal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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