Stockstadt am Rhein

HE
Hessen PLZ 64589 5.973 Einwohner
Grundsteuer A 600 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 561 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -139 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06433013

Grundsteuer für Stockstadt am Rhein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 561 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 561 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stockstadt am Rhein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stockstadt am Rhein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 600 % 600 %
2023 (vor der Reform) 600 % 600 % 0 %
2024 (vor der Reform) 600 % 700 % +100 %
2025 561 % -139 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schlangenbad 5.962 910 % 2025
Bickenbach 5.993 1015 % 2025
Spangenberg, Liebenbachstadt 6.027 450 % 2025
Waldbrunn (Westerwald) 5.871 280 % 2025
Hohenstein 5.862 526 % 2025
Birstein 6.100 257 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Stockstadt am Rhein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stockstadt am Rhein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stockstadt am Rhein bei 561 %, für die Grundsteuer A bei 600 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stockstadt am Rhein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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