Sinn

HE
Hessen PLZ 35764 6.481 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 435 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -175 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06532020

Grundsteuer für Sinn berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 435 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 435 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sinn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sinn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 %
2023 (vor der Reform) 400 % 460 % +60 %
2024 (vor der Reform) 610 % 610 % +150 %
2025 325 % 435 % -175 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kalbach 6.476 250 % 2025
Cölbe 6.471 320 % 2025
Einhausen 6.495 595 % 2024
Biebesheim am Rhein 6.444 470 % 2025
Volkmarsen 6.522 365 % 2025
Eppertshausen 6.426 400 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Sinn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sinn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sinn bei 435 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sinn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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