Rodgau

HE
Hessen PLZ 63110 45.070 Einwohner
Grundsteuer A 760 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 877 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +177 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06438011

Grundsteuer für Rodgau berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 877 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 877 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rodgau.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rodgau

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 700 % 700 %
2023 (vor der Reform) 700 % 700 % 0 %
2024 (vor der Reform) 700 % 700 % 0 %
2025 760 % 877 % +177 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Oberursel (Taunus) 46.605 1275 % 2025
Dreieich 41.816 709 % 2025
Bensheim 41.369 1000 % 2025
Hofheim am Taunus, Kreisstadt 39.307 658 % 2025
Maintal 38.951 950 % 2025
Langen (Hessen) 38.671 1269 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rodgau

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rodgau?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rodgau bei 877 %, für die Grundsteuer A bei 760 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rodgau?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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