Raunheim

HE
Hessen PLZ 65479 15.338 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 625 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06433010

Grundsteuer für Raunheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 625 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 625 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Raunheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Raunheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 640 %
2023 (vor der Reform) 300 % 640 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 590 % -50 %
2025 625 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Alsfeld 15.324 369 % 2025
Schwalbach am Taunus 15.318 900 % 2025
Michelstadt 15.504 480 % 2025
Ober-Ramstadt 15.137 1060 % 2025
Witzenhausen 15.128 555 % 2025
Usingen 15.568 655 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Raunheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Raunheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Raunheim bei 625 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Raunheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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