Oberzent

HE
Hessen PLZ 64760 9.472 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 460 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06437016

Grundsteuer für Oberzent berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 460 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 460 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberzent.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberzent

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 495 % 495 %
2023 (vor der Reform) 550 % 550 % +55 %
2024 (vor der Reform) 550 % 550 % 0 %
2025 350 % 460 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wölfersheim 9.460 265 % 2025
Bad König 9.484 610 % 2025
Mainhausen 9.499 800 % 2025
Ehringshausen 9.417 295 % 2025
Runkel 9.544 370 % 2025
Schmitten im Taunus 9.383 696 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberzent

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberzent?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberzent bei 460 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberzent?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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