Ober-Mörlen

HE
Hessen Wetteraukreis PLZ 61239 5.768 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06440018

Grundsteuer für Ober-Mörlen berechnen
Auf einen Blick

So steht Ober-Mörlen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 280 % liegt Ober-Mörlen auf Platz 364 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Ober-Mörlen liegt 219 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Wetteraukreis

Von den 25 Gemeinden im Kreis Wetteraukreis hat Ober-Mörlen den 24.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 481 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 280 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %).

Rechenbeispiel für Ober-Mörlen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Ober-Mörlen 280 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 219 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 168,00 € im Jahr bzw. 42,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ober-Mörlen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ober-Mörlen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 310 % 0 %
2025 310 % 280 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Wetteraukreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Wetteraukreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Nidda 17.097 490 % 2025
12 Glauburg 2.989 485 % 2025
13 Niddatal 9.765 480 % 2025
14 Hirzenhain 2.741 452 % 2025
15 Limeshain 5.542 450 % 2024
16 Karben 22.486 440 % 2024
17 Rosbach v. d. Höhe 13.034 429 % 2025
18 Gedern 6.657 380 % 2025
19 Münzenberg 5.662 380 % 2024
20 Ranstadt 5.376 370 % 2025
21 Altenstadt 12.668 365 % 2025
22 Büdingen 22.068 365 % 2025
23 Rockenberg 4.165 360 % 2024
24 Ober-Mörlen 5.768 280 % 2025
25 Wölfersheim 9.325 265 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Ober-Mörlen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ober-Mörlen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ober-Mörlen bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Ober-Mörlen hoch?

Mit 280 % liegt Ober-Mörlen auf Platz 364 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 13 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Ober-Mörlen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 280 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ober-Mörlen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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