Altenstadt

HE
Hessen PLZ 63674 12.742 Einwohner
Grundsteuer A 335 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06440001

Grundsteuer für Altenstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Altenstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Altenstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 335 % 395 %
2023 (vor der Reform) 335 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 335 % 395 % 0 %
2025 365 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hungen 12.707 490 % 2025
Wächtersbach 12.666 420 % 2025
Fuldatal 12.652 690 % 2024
Kaufungen 12.840 650 % 2025
Trebur 12.841 820 % 2025
Wolfhagen, Hans-Staden-Stadt 12.629 470 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Altenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Altenstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Altenstadt bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 335 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Altenstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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