Mörlenbach

HE
Hessen PLZ 69509 10.264 Einwohner
Grundsteuer A 332 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 560 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -135 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06431017

Grundsteuer für Mörlenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 560 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 560 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mörlenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Mörlenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 595 %
2023 (vor der Reform) 332 % 595 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 695 % +100 %
2025 560 % -135 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schauenburg 10.341 485 % 2025
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 10.185 400 % 2025
Lollar 10.172 420 % 2025
Reiskirchen 10.367 390 % 2025
Hünstetten 10.377 437 % 2025
Felsberg 10.500 495 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Mörlenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mörlenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mörlenbach bei 560 %, für die Grundsteuer A bei 332 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mörlenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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