Idstein, Hochschulstadt

HE
Hessen PLZ 65510 25.694 Einwohner
Grundsteuer A 485 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +35 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06439008

Grundsteuer für Idstein, Hochschulstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Idstein, Hochschulstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Idstein, Hochschulstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 %
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2025 485 % 485 % +35 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Friedrichsdorf 25.874 792 % 2025
Pfungstadt 25.359 890 % 2025
Obertshausen 25.288 998 % 2025
Groß-Gerau 25.285 850 % 2025
Weiterstadt 26.486 835 % 2025
Butzbach, Friedrich-Ludwig-Weidig-Stadt 26.885 560 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Idstein, Hochschulstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Idstein, Hochschulstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Idstein, Hochschulstadt bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 485 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Idstein, Hochschulstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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