Hochheim am Main

HE
Hessen PLZ 65239 18.454 Einwohner
Grundsteuer A 900 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 630 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06436006

Grundsteuer für Hochheim am Main berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 630 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 630 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hochheim am Main.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hochheim am Main

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 495 % 495 %
2023 (vor der Reform) 495 % 495 % 0 %
2024 (vor der Reform) 495 % 540 % +45 %
2025 900 % 630 % +90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwalmstadt, Konfirmationsstadt 18.465 270 % 2025
Kronberg im Taunus 18.626 742 % 2025
Eschwege, Kreisstadt 18.785 426 % 2025
Haiger 18.963 255 % 2025
Heusenstamm 19.146 1327 % 2025
Bürstadt 17.747 570 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hochheim am Main

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hochheim am Main?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hochheim am Main bei 630 %, für die Grundsteuer A bei 900 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hochheim am Main?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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