Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

HE
Hessen PLZ 34560 14.522 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06634005

Grundsteuer für Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 400 %
2023 (vor der Reform) 320 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 400 % 0 %
2025 300 % 240 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Langenselbold 14.512 677 % 2025
Aßlar 14.502 550 % 2025
Gründau 14.458 200 % 2024
Hofgeismar 14.456 320 % 2025
Hainburg 14.440 615 % 2025
Groß-Zimmern 14.630 454 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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