Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

HE
Hessen Schwalm-Eder-Kreis PLZ 34560 14.503 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06634005

Grundsteuer für Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 240 % liegt Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt auf Platz 394 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt liegt 259 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

Von den 27 Gemeinden im Kreis Schwalm-Eder-Kreis hat Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt den 22.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 312 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 240 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 240 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 259 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 144,00 € im Jahr bzw. 36,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 400 % 0 %
2025 300 % 240 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schwalm-Eder-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
13 Schwarzenborn 1.088 315 % 2025
14 Malsfeld 3.705 300 % 2025
15 Neuental 3.019 285 % 2025
16 Edermünde 7.384 275 % 2025
17 Borken (Hessen) 12.232 270 % 2025
18 Gudensberg 9.873 270 % 2025
19 Schrecksbach 2.921 270 % 2025
20 Schwalmstadt, Konfirmationsstadt 18.482 270 % 2025
21 Knüllwald 4.419 260 % 2025
22 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 14.503 240 % 2025
23 Gilserberg 2.834 233 % 2025
24 Guxhagen 5.279 225 % 2025
25 Ottrau 2.201 220 % 2025
26 Frielendorf, Marktflecken 7.081 180 % 2025
27 Wabern 7.317 160 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (27 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt hoch?

Mit 240 % liegt Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt auf Platz 394 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 240 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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