Weisen

BB
Brandenburg PLZ 19322 991 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 395 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12070416

Grundsteuer für Weisen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 395 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 395 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Weisen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Weisen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 395 %
2023 (vor der Reform) 300 % 395 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 395 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Planebruch 995 320 % 2025
Großthiemig 986 375 % 2024
Hohenbocka 979 250 % 2025
Sydower Fließ 1.004 290 % 2025
Uckerfelde 969 380 % 2024
Grünow 966 390 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Weisen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weisen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Weisen bei 395 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Weisen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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