Steinreich

BB
Brandenburg Dahme-Spreewald PLZ 15938 422 Einwohner
Grundsteuer A 900 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 425 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +15 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12061471

Grundsteuer für Steinreich berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinreich im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 425 % liegt Steinreich auf Platz 62 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Steinreich liegt 67 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Dahme-Spreewald

Von den 37 Gemeinden im Kreis Dahme-Spreewald hat Steinreich den 4.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 332 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 425 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Steinreich

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinreich 425 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 67 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 255,00 € im Jahr bzw. 63,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 425 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 425 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinreich.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinreich

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 620 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 620 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 620 % 410 % 0 %
2025 900 % 425 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Dahme-Spreewald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Dahme-Spreewald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Golßen 2.415 525 % 2025
2 Byhleguhre-Byhlen 746 430 % 2024
3 Straupitz 906 430 % 2024
4 Steinreich 422 425 % 2025
5 Luckau 9.138 420 % 2025
6 Kasel-Golzig 678 415 % 2025
7 Alt Zauche-Wußwerk 483 405 % 2024
8 Bersteland 847 405 % 2024
9 Spreewaldheide 424 405 % 2024
10 Unterspreewald 727 405 % 2024
11 Lübben (Spreewald) 13.992 395 % 2024
12 Lieberose 1.301 390 % 2024
13 Drahnsdorf 685 380 % 2025
14 Heideblick 3.448 379 % 2025
15 Jamlitz 501 377 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (37 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinreich

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinreich?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinreich bei 425 %, für die Grundsteuer A bei 900 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinreich hoch?

Mit 425 % liegt Steinreich auf Platz 62 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 85 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinreich den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 425 % gestiegen (+15 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinreich?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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