Dissen-Striesow

BB
Brandenburg PLZ 03096 953 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12071041

Grundsteuer für Dissen-Striesow berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Dissen-Striesow.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Dissen-Striesow

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 600 % 400 %
2023 (vor der Reform) 600 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 600 % 400 % 0 %
2025 450 % 350 % -50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwerin 950 200 % 2025
Neulewin 943 360 % 2025
Grünow 966 390 % 2024
Uckerfelde 969 380 % 2024
Hohenbocka 979 250 % 2025
Straupitz 926 430 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Dissen-Striesow

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dissen-Striesow?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Dissen-Striesow bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Dissen-Striesow?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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