Grundsteuer-Hebesatz Theres
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Theres in Bayern.
Theres
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09674180
Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Theres.
Hebesatz-Entwicklung in Theres
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | 0 % |
| 2025 | 485 % | 240 % | -210 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Kutzenhausen | 2.692 | 240 % | 2025 |
| Waigolshausen | 2.698 | 310 % | 2025 |
| Vilsheim | 2.698 | 300 % | 2025 |
| Roggenburg | 2.698 | 260 % | 2025 |
| Wertach | 2.687 | 410 % | 2024 |
| Möttingen | 2.687 | 220 % | 2025 |
Grundsteuer in Theres
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Theres?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Theres bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 485 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Theres?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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