Rattenkirchen

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Bayern PLZ 84431 1.068 Einwohner
Grundsteuer A 260 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09183138

Grundsteuer für Rattenkirchen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rattenkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rattenkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 420 % 420 %
2023 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 420 % 420 % 0 %
2025 260 % 260 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bechtsrieth 1.068 250 % 2025
Neufraunhofen 1.068 160 % 2025
Kupferberg 1.069 250 % 2025
Mittelneufnach 1.065 350 % 2025
Nordheim v.d.Rhön 1.064 250 % 2025
Halsbach 1.072 190 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rattenkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rattenkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rattenkirchen bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 260 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rattenkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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