Peiting

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Bayern PLZ 86971 11.756 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 390 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09190140

Grundsteuer für Peiting berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Peiting.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Peiting

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 370 %
2023 (vor der Reform) 360 % 390 % +20 %
2024 (vor der Reform) 360 % 390 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kissing 11.737 400 % 2024
Oberschleißheim 11.785 310 % 2024
Wolnzach 11.628 300 % 2024
Miesbach 11.597 420 % 2024
Geisenfeld 11.578 300 % 2025
Eichenau 11.573 450 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Peiting

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Peiting?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Peiting bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Peiting?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 390 %.

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