Grundsteuer-Hebesatz Pähl
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Pähl in Bayern.
Pähl
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09190138
Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pähl.
Hebesatz-Entwicklung in Pähl
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 330 % | 350 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 330 % | 350 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 330 % | 350 % | 0 % |
| 2025 | 300 % | 300 % | -50 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Hausen b.Würzburg | 2.544 | 220 % | 2025 |
| Wiesenttal | 2.542 | 215 % | 2025 |
| Nußdorf a.Inn | 2.547 | 320 % | 2025 |
| Freihung | 2.540 | 160 % | 2025 |
| Großheirath | 2.548 | 240 % | 2025 |
| Gerhardshofen | 2.551 | 145 % | 2025 |
Grundsteuer in Pähl
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pähl?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pähl bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pähl?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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