Neufahrn b.Freising

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Bayern PLZ 85375 21.122 Einwohner
Grundsteuer A 490 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -10 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09178145

Grundsteuer für Neufahrn b.Freising berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neufahrn b.Freising.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neufahrn b.Freising

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 390 % 390 %
2023 (vor der Reform) 390 % 390 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 390 % 0 %
2025 490 % 380 % -10 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Puchheim 20.859 350 % 2025
Traunstein, GKSt 20.824 375 % 2024
Dingolfing 20.819 210 % 2025
Karlsfeld 21.442 570 % 2025
Lichtenfels 20.548 210 % 2025
Günzburg, GKSt 21.708 310 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neufahrn b.Freising

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neufahrn b.Freising?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neufahrn b.Freising bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 490 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neufahrn b.Freising?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 380 %.

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