Herrieden

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Bayern PLZ 91567 8.310 Einwohner
Grundsteuer A 245 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 245 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09571166

Grundsteuer für Herrieden berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 245 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 245 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Herrieden.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Herrieden

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 365 %
2023 (vor der Reform) 365 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 365 % 365 % 0 %
2025 245 % 245 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schwarzenbruck 8.301 335 % 2024
Heroldsberg 8.283 450 % 2024
Arnstein 8.250 210 % 2025
Viechtach 8.374 310 % 2025
Bad Feilnbach 8.236 380 % 2024
Ottobeuren 8.215 350 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Herrieden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Herrieden?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Herrieden bei 245 %, für die Grundsteuer A bei 245 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Herrieden?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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