Hausen

BY
Bayern PLZ 63840 1.844 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09676128

Grundsteuer für Hausen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hausen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hausen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 250 % 250 %
2023 (vor der Reform) 280 % 280 % +30 %
2024 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Rottenbuch 1.843 350 % 2024
Langdorf 1.842 295 % 2025
Sankt Englmar 1.842 300 % 2025
Adelzhausen 1.838 350 % 2025
Teuschnitz 1.852 200 % 2025
Ering 1.852 200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hausen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hausen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hausen bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hausen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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