Großmehring

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Bayern PLZ 85098 7.478 Einwohner
Grundsteuer A 504 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09176129

Grundsteuer für Großmehring berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Großmehring.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Großmehring

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 %
2023 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 300 % 0 %
2025 504 % 350 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Dittelbrunn 7.478 320 % 2024
Bad Kötzting 7.487 320 % 2025
Rimpar 7.463 340 % 2024
Bergkirchen 7.462 310 % 2024
Leipheim 7.498 250 % 2025
Naila 7.519 250 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Großmehring

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großmehring?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Großmehring bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 504 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großmehring?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 350 %.

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