Wehr

BW
Baden-Württemberg PLZ 79664 13.078 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 382 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +2 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08337116

Grundsteuer für Wehr berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 382 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 382 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wehr.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wehr

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 370 %
2023 (vor der Reform) 320 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 380 % +10 %
2025 320 % 382 % +2 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ketsch 13.154 190 % 2025
Gärtringen 12.980 150 % 2025
Ubstadt-Weiher 13.205 124 % 2025
Bad Dürrheim 13.209 565 % 2025
Weinsberg 13.210 214 % 2025
Herbrechtingen 13.215 430 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Wehr

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wehr?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wehr bei 382 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wehr?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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