Schlier

BW
Baden-Württemberg PLZ 88281 4.053 Einwohner
Grundsteuer A 650 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 185 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -215 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08436069

Grundsteuer für Schlier berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 185 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 185 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schlier.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schlier

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 400 % 400 %
2023 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 400 % 0 %
2025 650 % 185 % -215 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Friolzheim 4.044 150 % 2025
Wyhl am Kaiserstuhl 4.063 270 % 2025
Riegel am Kaiserstuhl 4.066 275 % 2025
Wolpertswende 4.067 220 % 2025
Seckach 4.036 480 % 2025
Kirchdorf an der Iller 4.032 300 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schlier

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schlier?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schlier bei 185 %, für die Grundsteuer A bei 650 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schlier?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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